mRS und Rehabilitationsplanung: Pflegebedarf und Versorgungsziel
Die mRS unterstützt die Planung der weiterführenden Versorgung nach Schlaganfall — von der neurologischen Frührehabilitation bis zur Langzeitpflege. Sie orientiert Rehabilitationsziele, Verlegungsentscheidungen und sozialmedizinische Begutachtungen.
Modified Rankin Scale (mRS) – Schlaganfall
Behinderungsgrad nach Schlaganfall: Skala 0–6
Modifizierte Rankin-Skala
Überhaupt keine Symptome
Keine nennenswerte Behinderung trotz der Symptome: in der Lage, alle üblichen Aufgaben und Tätigkeiten zu verrichten
Leichte Behinderung: nicht in der Lage, alle bisherigen Tätigkeiten auszuführen, aber in der Lage, sich ohne fremde Hilfe um seine Angelegenheiten zu kümmern
Mäßige Behinderung: benötigt etwas Hilfe, kann aber ohne Hilfe gehen
Mittelschwere Behinderung: nicht in der Lage, ohne Hilfe zu gehen, und nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen
Schwerstbehinderung: bettlägerig, inkontinent, ständige Pflege und Betreuung erforderlich
Tot
mRS und Versorgungsplanung
| mRS bei Entlassung | Typische Versorgungssituation |
|---|---|
| 0–1 | Entlassung nach Hause; ambulante Nachsorge |
| 2 | Entlassung nach Hause mit ggf. ambulanter Therapie; Angehörige unterstützen |
| 3 | Rehabilitation; Entlassung nach Hause mit Pflegehilfen oder Kurzzeitpflege möglich |
| 4 | Neurologische Frührehabilitation oder stationäre Rehabilitation; häufig Pflegeheim anschließend |
| 5 | Geriatrische Rehabilitation oder Langzeitpflege; Entlassung nach Hause nur bei intensivem Pflegearrangement |
Rehabilitationspotenzial einschätzen
Die mRS allein reicht nicht aus — das Rehabilitationspotenzial hängt zusätzlich ab von:
- Kognitivem Status (MMSE, MoCA)
- Motivations- und Kooperationsfähigkeit
- Komorbidität und Belastbarkeit
- Sozialem Umfeld und Wohnsituation
Rehabilitationsphasen in Deutschland
- Phase B: Frührehabilitation für beatmete oder intensivmedizinische Patienten (mRS 4–5)
- Phase C: Neurologische Frührehabilitation (mRS 3–4, Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit)
- Phase D: Anschlussheilbehandlung/Rehabilitation (mRS 2–3, Belastbarkeit für 3h/Tag)
- Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation (mRS 1–2)
Sozialmedizinische Konsequenzen
- Pflegegrad: mRS 3–5 korreliert mit Pflegegrad 2–5 nach SGB XI (abhängig von Einzelbeurteilung)
- Behindertenausweis: GdB-Feststellung nach Funktionsbeeinträchtigung; mRS ist kein direktes GdB-Kriterium
- Berufsunfähigkeit: Relevant bei mRS 2–3 im berufstätigen Alter
Häufige Fragen
Kann ein Patient mit mRS 3 nach Hause entlassen werden? Ja, wenn häusliche Pflege gewährleistet ist. mRS 3 bedeutet, dass der Patient gehen kann, aber für bestimmte Aktivitäten Hilfe benötigt. Mit ambulanten Pflegediensten und ggf. technischen Hilfsmitteln ist eine häusliche Versorgung oft möglich.
Wie oft wird mRS im Reha-Verlauf erhoben? Bei Aufnahme in die Rehabilitation (Baseline), nach Abschluss der Reha-Maßnahme und nach 90 Tagen als Standard-Follow-up. Häufigere Erhebungen (z. B. wöchentlich) sind im stationären Reha-Setting möglich und für die Verlaufsdokumentation sinnvoll.
mRS für Versorgungsplanung dokumentieren
Rufen Sie die Modified Rankin Scale in Mediately auf, um das Funktionsniveau für die Rehabilitations- und Versorgungsplanung zu erfassen.
