Amara-Tropfen Dilution
Verschreibungsinformationen
Versicherungsliste
Informationen zur Abgabe
Verschreibungseinschränkungen
Wechselwirkungen mit
Sonstige Informationen
Name des Präparats
Gluten/Laktose
Laktose: Nein
Darreichungsform
Hersteller

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Fachinfo - Amara-Tropfen
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis
Dazu gehören: Funktionelle Störungen von Bildung und Absonderung der Verdauungs- säfte; Störungen der Bewegungsabläufe von Magen und Dünndarm sowie deren Folge- zustände, z. B. Sodbrennen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Völlegefühl nach dem Essen.
Amara-Tropfen werden bei Appetitlosigkeit 15 Minuten vor dem Essen eingenommen. Bei Störungen der Verdauungstätigkeit und bei Beschwerden wie Übelkeit oder Völlege- fühl werden Amara-Tropfen zur Intensivie- rung der Verdauung 1 Stunde nach dem Essen eingenommen.
Soweit nicht anders verordnet, erhalten als Einzeldosis
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 10 – 15 Tropfen,
Kinder von 6 – 11 Jahren
5 – 8 Tropfen,
Kleinkinder von 1 – 5 Jahren
3 – 5 Tropfen.
Eine eventuelle Trübung der Flüssigkeit ist für Wirksamkeit und Verträglichkeit ohne Be- lang. Um eine gleichmäßige Verteilung bei der Entnahme zu gewährleisten, sollte die Flasche vor Gebrauch geschüttelt werden.
Amara-Tropfen dürfen bei Überempfindlich- keit gegen Cichorium (Wegwarte) und ande- re Korbblütler nicht angewendet werden.
1 ml Wein. Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehm- baren Auswirkungen.
Bei Säuglingen im 1. Lebensjahr sollen Amara-Tropfen nicht angewendet werden, da keine ausreichend dokumentierten Erfah- rungen vorliegen.
Die Gebrauchsinformation enthält folgen- de Patientenhinweise:
Bei anhaltenden oder unklaren Beschwer- den muss ein Arzt aufgesucht werden.
-
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
Keine bekannt
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Verwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit
Amara-Tropfen sollten in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
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Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen und zum Führen von Kraftfahrzeugen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaß- nahmen erforderlich.
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In seltenen Fällen können Überempfindlich- keitsreaktionen auftreten.
Meldung des Verdachts auf Nebenwir- kungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwir- kungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuier- liche Überwachung des Nutzen-Risiko-Ver- hältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, je- den Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3 D-53175 Bonn
Website: www.bfarm.de
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