Amara-Tropfen Dilution
Verschreibungsinformationen
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Informationen zur Abgabe
Verschreibungseinschränkungen
Sonstige Informationen
Name des Präparats
Gluten/Laktose
Laktose: Nein
Darreichungsform
Hersteller
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Fachinfo - Amara-Tropfen
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis
Dazu gehören: Funktionelle Störungen von Bildung und Absonderung der Verdauungssäfte; Störungen der Bewegungsabläufe von Magen und Dünndarm sowie deren Folgezustände, z.B. Sodbrennen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Völlegefühl nach dem Essen.
Amara-Tropfen werden bei Appetitlosigkeit 15 Minuten vor dem Essen eingenommen. Bei Störungen der Verdauungstätigkeit und bei Beschwerden wie Übelkeit oder Völlegefühl werden Amara-Tropfen zur Intensivierung der Verdauung 1 Stunde nach dem Essen eingenommen.
Soweit nicht anders verordnet, erhalten als Einzeldosis Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 10 – 15 Tropfen, Kinder von 6 – 11 Jahren 5 – 8 Tropfen,
Kleinkinder von 1 – 5 Jahren 3 – 5 Tropfen.
Eine eventuelle Trübung der Flüssigkeit ist für Wirksamkeit und Verträglichkeit ohne Belang. Um eine gleichmäßige Verteilung bei der Entnahme zu gewährleisten, sollte die Flasche vor Gebrauch geschüttelt werden.
Amara-Tropfen dürfen bei Überempfindlichkeit gegen Cichorium (Wegwarte) und andere Korbblütler nicht angewendet werden.
Besondere Warn- und Vorsichtshinweise für die Anwendung
Amara-Tropfen enthalten 27 % (m/m) Alkohol.
Die Menge in 15 Tropfen dieses Arzneimittels entspricht weniger als 3 ml Bier oder 1 ml Wein. Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen.
Bei Säuglingen im 1. Lebensjahr sollen Amara-Tropfen nicht angewendet werden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen.
Die Gebrauchsinformation enthält folgende Patientenhinweise:
Bei anhaltenden oder unklaren Beschwerden muss ein Arzt aufgesucht werden.
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In seltenen Fällen können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.
Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3 D-53175 Bonn
Website: www.bfarm.de
anzuzeigen.
Pharmazeutische Angaben - Amara-Tropfen
Braunglasflasche mit 20 ml [N1] und 50 ml [N2] Dilution
Von den aufgeführten Packungsgrößen sind möglicherweise nicht alle im Handel erhältlich.