Anaemodoron® Dilution
Verschreibungsinformationen
Versicherungsliste
Informationen zur Abgabe
Verschreibungseinschränkungen
Wechselwirkungen mit
Beschränkungen
Sonstige Informationen
Name des Präparats
Gluten/Laktose
Laktose: Nein
Darreichungsform
Hersteller
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Fachinfo - Anaemodoron®
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis
Dazu gehören: Anregung der Eisenverwertung bei anämischen Zuständen mit Erschöpfungszuständen.
Soweit nicht anders verordnet, wird Anaemodoron® 1 – 3 mal täglich vor den Mahlzeiten eingenommen. Als Einzeldosis erhalten
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: 10 – 20 Tropfen, Kinder von 6 bis 11 Jahren: 5 – 10 Tropfen,
Kleinkinder von 1 bis 5 Jahren: 3 – 5 Tropfen.
Anaemodoron® Dilution wird mit Wasser verdünnt eingenommen.
Eine eventuelle Trübung der Flüssigkeit ist ohne Belang. Um eine gleichmäßige Verteilung bei der Entnahme zu gewährleisten, sollte die Flasche vor Gebrauch geschüttelt werden.
Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.
Anaemodoron® soll nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Erdbeeren (Fragaria vesca), Honig (Mel) oder einen der sonstigen Bestandteile.
Kinder
Bei Kindern unter 1 Jahr darf Anaemodoron® wegen des Bestandteils Honig (Mel) nicht angewendet werden.
Besondere Warn- und Vorsichtshinweise für die Anwendung
Anaemodoron® enthält 17 % (m/m) Alkohol.
Die Menge in 20 Tropfen dieses Arzneimittels entspricht weniger als 2 ml Bier oder 1 ml Wein. Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen.
Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel sollten Anaemodoron® nicht einnehmen.
Anaemodoron® kann schädlich für die Zähne sein (Karies).
Die Gebrauchsinformation enthält folgenden Patientenhinweis:
Die Anwendung des Arzneimittels bei Blutarmut sollte nicht ohne ärztlichen Rat erfolgen und ersetzt nicht andere vom Arzt verordnete Arzneimittel. Bei anhaltenden Schwächezuständen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
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Wie alle Arzneimittel sollte Anaemodoron® in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
In seltenen Fällen können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de, anzuzeigen.