Paidoflor® Kautabletten
Verschreibungsinformationen
Versicherungsliste
Informationen zur Abgabe
Verschreibungseinschränkungen
a) \"traditionell angewendete\" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise:
\"Traditionell angewendet:
a) zur Stärkung oder Kräftigung
b) zur Besserung des Befindens
c) zur Unterstützung der Organfunktion
d) zur Vorbeugung
e) als mild wirkendes Arzneimittel\"
oder
b) \"traditionelle pflanzliche\" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden.
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist…
Sonstige Informationen
Name des Präparats
Gluten/Laktose
Laktose: Ja
Darreichungsform
Hersteller
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Fachinfo - Paidoflor®
Traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel zur Unterstützung der Darmfunktion, z.B. bei Darmträgheit und Durchfall.
Dosierung:
Erwachsene 1-3-mal täglich 3 Kautabletten, Schulkinder 1-2-mal täglich 3 Kau-tabletten, Kleinkinder 1-3-mal täglich 1 Kautablette.
Art der Anwendung:
Die Tabletten sollen zu den Mahlzeiten gekaut und dann geschluckt werden.
Bei Kleinkindern soll die Kautablette in trinkwarmer Milch oder in handwarmem Brei zerkleinert gegeben werden.
Dauer der Anwendung:
Bei akuten Darmbeschwerden erfolgt die Behandlung bis zur Besserung der Symptome. Bei chronischen funktionellen Störungen wird eine Einnahme über mindestens 6 Wochen empfohlen.
Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 ge-nannten sonstigen Bestandteile.
Wegen des bisher nicht einschätzbaren Risikos einer generalisierten Besied-lung mit dem Wirkstoff Lactobacillus acidophilus dürfen Patienten mit stark ge-schwächter Immunabwehr, wie sie z. B. bei AIDS-Erkrankung, nach Organ-transplantation, bei Leukämie, bösartigen Tumoren, Bestrahlung, Chemothera-pie oder nach langzeitig hochdosierter Kortisonbehandlung eintreten kann, Paidoflor nicht einnehmen.
Nicht anwenden bei akutem Durchfall mit hohem Fieber oder Blutbeimengung sowie bei Kindern unter 1 Jahr.
Bei Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten sechs-ten Lebensjahr darf Paidoflor nur unter ärztlicher Überwachung verwendet wer-den.
Die Anwendung dieses Arzneimittels hat unterstützenden Charakter und sollte im Erkrankungsfall nur als Ergänzung zu sonstigen wirksamen Therapiemaß-nahmen erfolgen. Insbesondere bei Durchfallerkrankungen, vor allem bei Kin-dern und älteren Menschen, ersetzt Paidoflor nicht die notwendige Behandlung zum Flüssigkeitsersatz sowie sonstige Maßnahmen, wie z. B. den vorüberge-henden Verzicht auf feste Nahrung („Teepause“).
Grundsätzlich ist bei Durchfällen, die länger als 2 Tage anhalten, Blutbeimen-gungen aufweisen oder mit Fieber und Kreislaufstörungen einhergehen, ein Arzt aufzusuchen.
Patienten mit der seltenen hereditären Galactose-Intoleranz, völligem Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption sollten Paidoflor nicht einneh-men.
Lactobacillus acidophilus ist ein physiologischer Darmbewohner des Menschen und wird nicht resorbiert. Auswirkungen auf Schwangerschaft und Stillzeit sind daher nicht zu erwarten.
Keine bekannt.
Meldung des Verdachts auf NebenwirkungenDie Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nut-zen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberu-fen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinsti-tut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Webseite: www.bfarm.de, anzuzeigen.
Pharmazeutische Angaben - Paidoflor®
Riboflavin, Nicotinsäure, Magnesiumstearat (Ph. Eur.) [pflanzl.], Magnesiumsul-fat-Heptahydrat, Mangan(II)-sulfat, Lactose, Lactose-Monohydrat
3 Jahre
Nach Ablauf des Verfalldatums soll Paidoflor nicht mehr angewendet werden.