Verschreibungsinformationen
Versicherungsliste
Informationen zur Abgabe
Verschreibungseinschränkungen
a) \"traditionell angewendete\" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise:
\"Traditionell angewendet:
a) zur Stärkung oder Kräftigung
b) zur Besserung des Befindens
c) zur Unterstützung der Organfunktion
d) zur Vorbeugung
e) als mild wirkendes Arzneimittel\"
oder
b) \"traditionelle pflanzliche\" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden.
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist…
Sonstige Informationen
Name des Präparats
Gluten/Laktose
Laktose: Nein
Darreichungsform
Hersteller
Letzte Aktualisierung der Fachinformation

Mediately App verwenden
Schnellerer Zugriff auf Medikamenteninformationen.
Über 36k bewertungen
Fachinfo - Eucabal®-Hustensaft
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege.
Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist.
Dosierung
Für konkrete Dosierungsempfehlungen bei eingeschränkter Leber- und/oder Nierenfunktion gibt es keine hinreichenden Daten.
Art der Anwendung Zum Einnehmen
Eucabal-Hustensaft sollte unverdünnt nach den Mahlzeiten eingenommen werden.
Der Messbecher sollte nach jeder Verwendung gründlich mit klarem Wasser gespült werden.
Dauer der Anwendung
Das Arzneimittel sollte ohne ärztlichen Rat nicht länger als eine Woche eingenommen werden.
Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe, andere Lamiaceen (Lippenblütler), Spitzwegerich-Pollen, Birke, Beifuß, Sellerie oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile.
Bei Beschwerden, die länger als eine Woche anhalten oder bei Auftreten von Atemnot, Fieber wie auch bei eitrigem oder blutigem Auswurf, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Kinder und Jugendliche
Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Säuglingen liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Es soll deshalb bei Säuglingen (Altersgruppe unter einem Jahr) nicht angewendet werden.
Eucabal-Hustensaft sollte bei Kindern unter 3 Jahren im Rahmen der Selbstmedikation nur bis zu 2 Tagen angewendet werden, da bei dieser Altersgruppe generell frühzeitig ärztlicher Rat eingeholt werden sollte.
Eucabal-Hustensaft enthält Alkohol (Ethanol)
Die Menge in 5 ml dieses Arzneimittels entspricht weniger als 9 ml Bier oder 4 ml Wein.
Eine Dosis von 5 ml dieses Arzneimittels, angewendet bei einem Kind von 1 Jahr mit einem Körpergewicht von ca. 9 kg würde einer Exposition von ca. 36 mg Ethanol/kg Körpergewicht entsprechen, was zu einem Anstieg der Blutalkoholkonzentration von ungefähr 6 mg/100 ml führen kann.
Zum Vergleich: bei einem Erwachsenen, der ein Glas Wein oder 500 ml Bier trinkt, beträgt die Blutalkoholkonzentration wahrscheinlich ungefähr 50 mg/100 ml.
Die Anwendung zusammen mit Arzneimitteln, die z. B. Propylenglycol oder Ethanol enthalten, kann zur Akkumulation von Ethanol führen und Nebenwirkungen verursachen, insbesondere bei kleinen Kindern mit niedriger oder unreifer Stoffwechselkapazität.
Ein gesundheitliches Risiko besteht u.a. bei Schwangeren, Stillenden und Alkoholkranken. Eucabal-Hustensaft enthält Invertzucker
Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz oder einer Glucose-Galactose-Malabsorption
sollten Eucabal-Hustensaft nicht einnehmen.
5 ml Sirup enthalten bis zu 2,75 g bzw. 10 ml Sirup enthalten bis zu 5,5 g eines Gemisches aus Glucose und Fructose.
Dies ist bei Patienten mit Diabetes mellitus zu berücksichtigen.
Eucabal-Hustensaft enthält Saccharose
Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel sollten Eucabal-Hustensaft nicht einnehmen.
5 ml Sirup enthalten bis zu 1,49 g bzw. 10 ml Sirup enthalten bis zu 2,98 g Saccharose (Zucker). Dies ist bei Patienten mit Diabetes mellitus zu berücksichtigen.
Eucabal-Hustensaft enthält Methyl-4-hydroxybenzoat (Ph. Eur.) (E 218) und Propyl-4-hydroxybenzoat (Ph. Eur.) (E 216)
Methyl-4-hydroxybenzoat (Ph. Eur.) (E 218) und Propyl-4-hydroxybenzoat (Ph. Eur.) (E 216) können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.
Es wurden keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen durchgeführt.
Die Alkoholmenge in diesem Arzneimittel kann die Wirkungen anderer Arzneimittel verändern. Bisher sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt geworden.
Es liegen keine Daten zur Anwendung von Eucabal-Hustensaft in der Schwangerschaft vor. Die Tierstudien in Bezug auf die Reproduktionstoxizität sind unzulänglich (siehe Abschnitt 5.3). Für Schwangere wird die Einnahme von Eucabal-Hustensaft nicht empfohlen.
Es ist nicht bekannt, ob Bestandteile aus den arzneilich wirksamen Bestandteilen oder ihre Metabolite in die Muttermilch übergehen. Ein Risiko für gestillte Säuglinge kann nicht ausgeschlossen werden.
Eucabal-Hustensaft sollte von Stillenden nicht eingenommen werden. Es liegen keine Untersuchungen zur Beeinflussung der Fertilität vor.
Es wurden keine Studien zu den Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen durchgeführt.
Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
Sehr häufig (≥ 1/10); häufig (≥ 1/100 bis < 1/10); gelegentlich (≥ 1/1.000 bis < 1/100); selten
(≥ 1/10.000 bis < 1/1.000); sehr selten (< 1/10.000), nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)
Erkrankungen des Immunsystems
Häufigkeit ist nicht bekannt: Es können Überempfindlichkeitsreaktionen wie z. B. Dyspnoe, Exantheme, Urtikaria sowie ein Quincke-Ödem auftreten.
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
Häufigkeit ist nicht bekannt: Es können Magen/Darmbeschwerden wie Krämpfe, Übelkeit, Erbrechen, Diarrhöe auftreten.
Bei Auftreten von Nebenwirkungen sollte das Präparat abgesetzt und ein Arzt aufgesucht werden. Dieser kann über den Schweregrad und gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen entscheiden.
Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion darf Eucabal-Hustensaft nicht nochmals eingenommen werden.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.
Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen.
Intoxikationen mit Zubereitungen aus Thymiankraut und/oder Spitzwegerichblättern sind bisher nicht bekannt geworden.
Möglicherweise können die unter Abschnitt 4.8 beschriebenen Beschwerden verstärkt auftreten.
Der Patient wird in der Packungsbeilage aufgefordert, bei Einnahme zu großer Mengen von Eucabal-Hustensaft einen Arzt aufzusuchen.
Pharmakologische Eigenschaften - Eucabal®-Hustensaft
Pharmakotherapeutische Gruppe: Traditionelles pflanzliches Arzneimittel, ATC-Code: Traditionelles pflanzliches Arzneimittel
Pharmazeutische Angaben - Eucabal®-Hustensaft
Methyl-4-hydroxybenzoat (Ph. Eur.) (E 218) Propyl-4-hydroxybenzoat (Ph. Eur.) (E 216)
Invertzuckersirup (enthält Glucose, Fructose und Saccharose)
2 Jahre
Nach Anbruch 12 Wochen haltbar.
Bei pflanzlichen Arzneimitteln können gelegentlich Nachtrübungen oder Ausflockungen bei der Lagerung auftreten. Diese können durch Schütteln der Flasche wieder aufgelöst werden. Die Qualität des Produkts ist dadurch nicht beeinträchtigt.
Braunglasflasche mit Gießring, Messbecher und Schraubverschluss Originalpackung mit 100 ml Sirup
Originalpackung mit 250 ml Sirup
Musterpackung mit 100 ml Sirup
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.